Die Lotteriefonds der Kantone werden durch die Ausschüttung der Reingewinnanteile von den Lotteriegesellschaften Loterie Romande und Swisslos gespeist.
- Die Kantone sind verpflichtet, die Mittel für gemeinnützige und wohltätige Zwecke einzusetzen.
Ausgeschlossen ist die Verwendung der Lotteriefondsgelder zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben und Verpflichtungen.
Das Projekt «Schulen nach Bern» erfüllt grundsätzlich die Anforderungen an die Verwendung von Lotteriefondsgeldern.
Wir bedanken uns ganz herzlich beim Kanton Bern, der als Standortkanton einen grosszügigen Starthilfebeitrag gesprochen hat. Wir bedanken uns zudem bei den folgenden 17 Kantonen, welche das Projekt «Schulen nach Bern» mit einem Projektbeitrag bzw. einmaligen Startbeitrag zur Realisierung des Projekts beigetragen haben.
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